Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für Aufträge an die Alpha Digitalagentur GmbH, von Vertragsschluss über Abnahme und Gewährleistung bis zur Referenznennung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Alpha Digitalagentur GmbH, Kufsteiner Straße 14, 83022 Rosenheim.
Teil A, allgemeine Bedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die die Alpha Digitalagentur GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber") über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Alpha Digitalagentur GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Alpha Digitalagentur GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
Die Alpha Digitalagentur GmbH verarbeitet und speichert die das jeweilige Vertragsverhältnis betreffenden Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Einzelheiten ergeben sich aus der auf unserer Website verfügbaren Datenschutzerklärung.
Der zwischen der Alpha Digitalagentur GmbH und dem Auftraggeber geschlossene Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Ist der Auftraggeber Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, so bleibt ihm der Schutz nach den maßgeblichen Bestimmungen des Aufenthaltsstaats erhalten, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.
Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Rosenheim für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Auftraggeber Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben. Erfüllungsort ist Rosenheim.
2. Vertragsschluss, Leistungen, Gestaltungsfreiheit
Mit schriftlicher Bestätigung erteilt der Auftraggeber ein rechtsverbindliches, unwiderrufliches Angebot (nachfolgend „Auftrag") für die dort aufgeführten Leistungen. Der Auftrag bedarf der endgültigen Annahme durch die Alpha Digitalagentur GmbH per Telefon oder E-Mail. Soweit der Auftrag von der Alpha Digitalagentur GmbH nicht schriftlich als angenommen bestätigt wird, gilt er als angenommen, wenn er nicht spätestens binnen vier Wochen abgelehnt wird. Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus Angebot und Auftragsbestätigung.
Die Alpha Digitalagentur GmbH ist berechtigt, bei Erbringung ihrer Leistungen ganz oder teilweise Dritte als Unterauftragnehmer einzusetzen. Soweit die Alpha Digitalagentur GmbH nur beratend tätig wird, erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen durch Dritte und ist nicht vom Auftrag umfasst.
Die Alpha Digitalagentur GmbH ist berechtigt, die Annahme oder die Ausführung von Aufträgen abzulehnen, wenn deren Inhalt oder Form gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstößt oder ihr aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist, etwa wegen Verstoßes gegen religiöse und politische Neutralität, wegen absehbarer, auch nur vorübergehender Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder weil der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug ist, auch aus anderen Aufträgen. Zu einer Prüfung der gewünschten Inhalte ist die Alpha Digitalagentur GmbH nicht verpflichtet.
Im Rahmen des Auftrags besteht gestalterische Freiheit. Die Alpha Digitalagentur GmbH führt keine Rechtsberatung durch. Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte seiner Internetseiten, der von ihm gelieferten oder freigegebenen Informationen, etwa Suchbegriffe, sowie der von ihm vorgesehenen Nutzung allein verantwortlich. Gleiches gilt für die Einhaltung etwaiger Richtlinien der Suchmaschinenbetreiber.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber gewährleistet, dass von ihm zur Vertragserfüllung gestellte Vorlagen, Unterlagen oder Daten frei von Rechten Dritter und für das Herstellungsverfahren der Alpha Digitalagentur GmbH geeignet sind. Er stellt die Alpha Digitalagentur GmbH von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere wettbewerbs-, urheber-, marken- und namensrechtlicher Art, sowie von den Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung frei.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit die Alpha Digitalagentur GmbH die vertraglich vereinbarten Leistungen durchführen kann. Insbesondere erteilt er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und Zugänge. Werden erforderliche Unterlagen trotz Fristsetzung nicht rechtzeitig gestellt, ist die Alpha Digitalagentur GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Inhalt insoweit nach eigenem Ermessen zu gestalten. Entsteht durch unterlassene Mitwirkung Extraaufwand, wird dieser nach dem jeweils aktuellen Stundensatz berechnet.
Der Auftraggeber teilt der Alpha Digitalagentur GmbH etwaige Einschränkungen hinsichtlich bestehender Wettbewerbsabsprachen oder Markenrestriktionen mit. Ihm obliegt auch die Einholung datenschutzrechtlich erforderlicher Einwilligungen der Nutzer seiner Webseiten sowie deren Information in der eigenen Datenschutzerklärung. Er stellt die Alpha Digitalagentur GmbH von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter sowie den Kosten einer Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern frei. Werden Verstöße gegen Vorschriften oder Rechte gerügt, ist die Alpha Digitalagentur GmbH nach pflichtgemäßer Prüfung berechtigt, ihre Leistung ohne Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung einzustellen.
Soweit die Alpha Digitalagentur GmbH auf die Umsetzung durch Dritte angewiesen ist, insbesondere bei nur beratender Tätigkeit, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass die jeweiligen Dritten die Umsetzung vornehmen. Verzögerungen und Fehler bei der Umsetzung durch Dritte liegen nicht im Verantwortungsbereich der Alpha Digitalagentur GmbH. Die Datensicherung etwaiger auf einem externen Server gespeicherten Daten obliegt dem Auftraggeber.
4. Werbeagenturen als Auftraggeber
Werbeagenturen, die für ihre Kunden beauftragen, halten sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber ihren Kunden an die Preisliste der Alpha Digitalagentur GmbH. Sie erhalten eine Agenturprovision nur, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist, und nur in dieser Höhe. Die Alpha Digitalagentur GmbH ist durch den Auftrag einer Werbeagentur nicht gehindert, mit deren Kunden eine Abänderung der beauftragten Leistung zu vereinbaren, soweit damit nicht der Zahlungsanspruch der Werbeagentur gegenüber ihrem Kunden beeinträchtigt wird. Die Werbeagentur ist nicht berechtigt, Leistungen der Alpha Digitalagentur GmbH selbst oder für den Kunden zu verwerten oder auf Dritte zu übertragen.
5. Haftung
Die Alpha Digitalagentur GmbH haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für den Ersatz von Schäden nur insoweit, als ihr, ihren leitenden Angestellten oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Alpha Digitalagentur GmbH nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.
Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, haftet die Alpha Digitalagentur GmbH für grobes Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung ebenfalls auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Im Fall höherer Gewalt erlischt jede Haftung der Alpha Digitalagentur GmbH auf Schadenersatz.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
6. Preise und Zahlung
Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Die vereinbarte Vergütung sowie vertragsgemäß zu verauslagende Kosten richten sich nach dem abgeschlossenen Vertragsmodell und den zugrunde liegenden Zahlungsmodalitäten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben.
Die Alpha Digitalagentur GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung offener Forderungen gefährdet wird.
Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, sind Reisekosten und sonstige Spesen nicht in der vereinbarten Vergütung enthalten und vom Auftraggeber gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege nach folgender Maßgabe zu erstatten: Nutzung eines Pkw 0,50 Euro je gefahrenem Kilometer, Bahnreisen 2. Klasse, Flugreisen Economyclass. Reisezeit gilt als Arbeitszeit und ist als solche zu vergüten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Alpha Digitalagentur GmbH ist berechtigt, Teilabrechnungen entsprechend dem Fortgang der Leistungserbringung zu stellen.
Bei Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (Montag bis Freitag, 8:00 bis 17:00 Uhr) auf Wunsch des Auftraggebers fallen folgende Zuschläge an:
- Nachtarbeit von 22:00 bis 06:00 Uhr: 25 Prozent
- Arbeit an Samstagen: 25 Prozent
- Arbeit an Sonntagen: 50 Prozent
- Arbeit an Feiertagen: 100 Prozent
Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Meldungen an die Künstlersozialkasse selbst vorzunehmen und seiner jeweiligen Beitragspflicht nachzukommen.
7. Abnahme
Der Auftraggeber ist bei Vorliegen eines Werkvertrages verpflichtet, das Arbeitsergebnis der Alpha Digitalagentur GmbH nach entsprechender Aufforderung kurzfristig, spätestens binnen acht Werktagen, durch schriftliche Erklärung abzunehmen. Er erbringt alle hierfür erforderlichen Mitwirkungsleistungen.
Nach Ablauf der genannten Frist gilt das Werk als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen dieser Frist Mängel schriftlich rügt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Nutzt der Auftraggeber die Leistung im Ganzen oder in wesentlichen Teilen ohne vorhergehende Abnahme, so gilt die Abnahme mit der Benutzungshandlung als erteilt. § 640 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
8. Gewährleistung
Im Rahmen des Auftrags besteht gestalterische Freiheit. Reklamationen, die diese Gestaltungsfreiheit betreffen, stellen keinen Sachmangel dar, sofern die Leistung sich im Rahmen des Vereinbarten hält, bei Werken der gleichen Art üblich ist und der Auftraggeber nach Art des Werkes keine andere Leistung erwarten kann.
Mit der Freigabe von Entwürfen, Layouts und Designs gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt. Insbesondere hat der Auftraggeber nach Aufforderung die Leistung auf eventuelle Mängel bei der Gestaltung und auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen, etwa auf zutreffende Texte und Rechtschreibung. Die Freigabe entbindet die Alpha Digitalagentur GmbH von jeder Verantwortung für erkennbare, vom Auftraggeber aber nicht beanstandete Mängel.
Auftretende Mängel müssen der Alpha Digitalagentur GmbH unverzüglich unter genauer Beschreibung des Mangels mitgeteilt werden. Die Parteien wirken bei der Mängelanalyse und Mängelbehebung zusammen. Die Nacherfüllung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für den Auftraggeber kostenfrei. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
Bei Änderungen der Leistungen durch den Auftraggeber ohne Zustimmung der Alpha Digitalagentur GmbH ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Mängel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen sind und die Änderungen die Mängelbeseitigung nicht oder nur unwesentlich erschweren.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr nach Abnahme. Diese Verkürzung der Verjährung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Alpha Digitalagentur GmbH, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihres Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Fristen.
9. Vertragslaufzeit und Beendigung
Im Fall von projektbezogenen Leistungen endet der Vertrag mit Fertigstellung, im Fall von Werkverträgen mit Abnahme der Leistung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen werden, ergibt sich die Vertragslaufzeit aus der Auftragsbestätigung oder der dazugehörigen Leistungsbeschreibung. Ist eine feste Vertragslaufzeit vereinbart, verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Laufzeit, wenn er nicht vorher mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.
Das Recht jeder Vertragspartei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Alpha Digitalagentur GmbH liegt insbesondere vor,
- wenn der Auftraggeber gegen gesetzliche Verbote verstößt, insbesondere bei Verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen,
- wenn der Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung mehr als vier Wochen in Verzug gerät oder
- wenn der Auftraggeber seine vereinbarten Mitwirkungsleistungen trotz Abmahnung nicht erbringt.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
Mit Vertragsbeendigung stellt die Alpha Digitalagentur GmbH sämtliche Leistungen ein. Insbesondere enden auch etwaige Zugriffsrechte des Auftraggebers auf Auswertungsplattformen der Alpha Digitalagentur GmbH. Die Alpha Digitalagentur GmbH ist zudem berechtigt, sich als Nutzer aus den jeweiligen Kundenkonten zu entfernen.
Teil B, besondere Bedingungen
10. Domain- und Hostingleistungen
Eine von der Alpha Digitalagentur GmbH zu beantragende Domain ist erst mit schriftlicher Bestätigung der DENIC oder einer anderen Registrierungsstelle verfügbar. Die Alpha Digitalagentur GmbH haftet deshalb weder für die Verfügbarkeit der beabsichtigten Domain noch für deren tatsächliche oder rechtliche Unbedenklichkeit. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass durch die Registrierung und Nutzung der Domain keine Rechte Dritter verletzt oder gesetzwidrige Zwecke verfolgt werden. Er stellt die Alpha Digitalagentur GmbH insoweit von allen Ansprüchen Dritter sowie den Kosten einer Rechtsverteidigung frei.
Die Alpha Digitalagentur GmbH führt eine beauftragte Anmeldung und Registrierung von Domains im Namen und Auftrag des Auftraggebers durch und lässt diesen oder dessen gesetzlichen Vertreter als Domaininhaber eintragen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Will der Auftraggeber, dass seine Domain nach Vertragsende von einem anderen Nutzer oder Provider übernommen wird, ist er zur rechtzeitigen Abgabe der erforderlichen Erklärungen verpflichtet.
Die Alpha Digitalagentur GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die Nichtzahlung fälliger Domain- und Hostinggebühren durch den Auftraggeber Nachteile im Hinblick auf seine Inhaberschaft an der Domain bis hin zum Verlust der Domain mit sich bringen kann. Für solche Nachteile kann die Alpha Digitalagentur GmbH nicht verantwortlich gemacht werden.
Die Alpha Digitalagentur GmbH ist nicht für die Datensicherung etwaiger auf einem externen Server gespeicherten Daten verantwortlich. Soweit Daten auf einen Server übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherungskopien her. Im Fall des Datenverlustes ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich zu übermitteln.
Die Alpha Digitalagentur GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen nach derzeitigem Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber ist deshalb für die Sicherheit seiner eingespeisten Daten und Inhalte selbst verantwortlich.
Die Alpha Digitalagentur GmbH haftet nicht dafür, dass ein externer Server für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder dafür permanent verfügbar ist. Für Störungen innerhalb des Internets haftet die Alpha Digitalagentur GmbH ebenso wenig wie für Schäden, die durch Störungen oder Fehler verursacht werden, die sie nicht zu vertreten hat. Die Alpha Digitalagentur GmbH behält sich vor, Inhalte oder Programme des Auftraggebers, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten oder die gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstoßen, zu sperren oder deren Betrieb zu unterbinden.
Der Auftraggeber erstattet der Alpha Digitalagentur GmbH zusätzlich zur vereinbarten Vergütung sämtliche im Rahmen der Vertragsleistung anfallenden Gebühren und für ihn zu verauslagenden Kosten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zu erstatten sind auch Kosten, die wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen.
11. Agentur- und Gestaltungsleistungen
Die Ansicht einer auftragsgemäß erstellten Agentur- und Gestaltungsleistung zum Zweck der Freigabe erfolgt online. Bei Druckaufträgen ist die Alpha Digitalagentur GmbH zur Übermittlung von Korrekturabzügen nicht verpflichtet. Die Freigabe gilt vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung als erteilt, soweit der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen nach Übermittlung online oder schriftlich widerspricht.
Änderungen des ursprünglich beauftragten Inhaltes bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Alpha Digitalagentur GmbH. Gleiches gilt für nachträgliche Änderungen des Inhalts durch den Auftraggeber selbst nach Freischaltung, soweit diese Veränderungsmöglichkeit nicht bereits Vertragsinhalt ist.
Der Auftraggeber räumt der Alpha Digitalagentur GmbH das Recht ein, ein Logo der Alpha Digitalagentur GmbH und einen Urheberhinweis in die Agentur- und Gestaltungsleistung einzubinden und diesen, soweit rechtlich zulässig und technisch möglich, mit der Website der Alpha Digitalagentur GmbH oder deren Seiten der Beratungsbüros zu verlinken. Der Auftraggeber übernimmt alle Schutzvermerke und anderen Rechtsvorbehalte unverändert, soweit nicht zwingende rechtliche Gründe oder überwiegende Interessen des Auftraggebers dagegen sprechen. Dies gilt insbesondere auch für Hinweise auf den Urheber im Quellcode. Für den Inhalt der erstellten Gestaltung haftet der Auftraggeber nach Freigabe selbst und stellt die Alpha Digitalagentur GmbH von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
Alle Leistungen der Alpha Digitalagentur GmbH, also Anregungen, Beratungen, Ideen, Konzepte, Vorentwürfe, Layouts, Reinzeichnungen, Bildbearbeitungen und Datenfiles, oder einzelne Teile davon bleiben Eigentum der Alpha Digitalagentur GmbH. Der Auftraggeber erwirbt durch die Zahlung des Honorars lediglich die Nutzung einschließlich Vervielfältigung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang. Die Alpha Digitalagentur GmbH ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien oder Daten herauszugeben. Fordert der Auftraggeber die Herausgabe, bedarf dies der Schriftform. Kosten der Erstellung archivierter oder konvertierter Daten zum Zwecke der Herausgabe trägt der Auftraggeber.
12. Referenznennung
Die Alpha Digitalagentur GmbH ist berechtigt, den Auftraggeber mit Firmenname und Firmenlogo als Referenzkunden zu nennen und die für ihn erbrachten Leistungen sowie Vorstufen dazu zu Präsentations- und Werbezwecken zu verwenden. Das gilt insbesondere für eine Referenzliste, die eigene Website einschließlich Fallbeispielen, Angebots- und Ausschreibungsunterlagen, Präsentationen sowie Profile in sozialen Netzwerken und Branchenverzeichnissen. Die Alpha Digitalagentur GmbH darf das Firmenlogo des Auftraggebers dafür in unveränderter Form verwenden und auf dessen Internetauftritt verlinken.
Vertrauliche Angaben, insbesondere Preise, Umsätze, Margen und interne Kennzahlen, werden dabei nicht genannt, es sei denn, der Auftraggeber hat der Nennung im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt. Vor der erstmaligen Veröffentlichung eines ausführlichen Fallbeispiels legt die Alpha Digitalagentur GmbH dem Auftraggeber den Text zur Kenntnis vor.
Der Auftraggeber kann der Referenznennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. Die Alpha Digitalagentur GmbH entfernt die Nennung dann innerhalb von 30 Tagen aus den von ihr selbst betriebenen Medien. Bereits gedruckte oder ausgelieferte Unterlagen bleiben davon unberührt.
13. Verschwiegenheit
Die Alpha Digitalagentur GmbH, ihre Mitarbeiter und hinzugezogene Dritte verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Referenznennung nach Ziffer 12 im dort beschriebenen Umfang bleibt hiervon unberührt.
14. Präsentation und Pitch
Erhält die Alpha Digitalagentur GmbH nach einer Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Alpha Digitalagentur GmbH, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt, Eigentum der Alpha Digitalagentur GmbH. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese in welcher Form auch immer weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind der Alpha Digitalagentur GmbH auszuhändigen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte nicht für diesen Auftraggeber verwendet, so ist die Alpha Digitalagentur GmbH berechtigt, sie anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Alpha Digitalagentur GmbH unzulässig.
15. Suchmaschinenoptimierung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine eigenständigen Optimierungen auf der Website oder außerhalb davon, insbesondere keinen unkontrollierten und nicht natürlichen Linkaufbau, ohne Absprache mit der Alpha Digitalagentur GmbH durchzuführen.
Die Alpha Digitalagentur GmbH haftet nicht für Hard- und Softwarefehler, für Einwirkungen Dritter wie Schadprogramme oder Angriffe auf die Website sowie für sonstige Störungen und Fehler, die sie nicht zu vertreten hat. Dazu gehören auch Einwirkungen durch den Auftraggeber oder Dritte, etwa durch falsche Statuscodes, fehlende Entwertung schädlicher Verweise oder eigenmächtige Optimierungen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sofern nicht anders vereinbart, der Alpha Digitalagentur GmbH während der gesamten Vertragslaufzeit Zugang zu den eingesetzten Auswertungswerkzeugen sowie zum Server und zum Redaktionssystem zu gewähren. Eine Neugestaltung der Website oder eine Überarbeitung der Seitenstruktur wird nicht ohne vorherige Absprache mit der Alpha Digitalagentur GmbH durchgeführt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Vertragsbeginn sämtliche Domains zu nennen, welche seine Webpräsenz wiedergeben. Wird der Alpha Digitalagentur GmbH kein Zugang zu Auswertungswerkzeugen, Server oder Redaktionssystem gewährt, trägt der Auftraggeber eventuell anfallende Kosten durch Aufwendungen Dritter.
Maßgeblich für die Bewertung der Entwicklung ist, sofern nicht anders vereinbart, der Index von Google Deutschland. Eine bestimmte Platzierung wird nicht geschuldet, da die Rangfolge von Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs der Alpha Digitalagentur GmbH liegen.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort der Leistungen der Alpha Digitalagentur GmbH ist, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, der Sitz der Alpha Digitalagentur GmbH.
Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der Alpha Digitalagentur GmbH und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz der Alpha Digitalagentur GmbH Gerichtsstand. Die Alpha Digitalagentur GmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen der Alpha Digitalagentur GmbH und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind im Vertrag schriftlich niedergelegt. Nebenabreden sowie Änderungen bedürfen der Schriftform.
Der Auftraggeber ist ohne schriftliche Zustimmung der Alpha Digitalagentur GmbH nicht berechtigt, seine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt.