Zum Inhalt springen

Digital-Lexikon

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Auch bekannt als: BFSG, European Accessibility Act, EAA

Definition Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Es verpflichtet Anbieter bestimmter digitaler Produkte und Dienstleistungen, diese barrierefrei anzubieten. Für den Verkauf an Verbraucher gilt die Pflicht seit dem 28. Juni 2025.
Abgrenzung Das BFSG betrifft nicht jede Website. Reine Informationsseiten ohne Verkauf an Verbraucher fallen in der Regel nicht darunter; Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Die Einschätzung im Einzelfall ist eine Rechtsfrage.

Was in der Praxis zählt

Maßstab ist die Norm EN 301 549, die im Wesentlichen auf die WCAG in der Stufe AA verweist: ausreichende Kontraste, Bedienbarkeit per Tastatur, sinnvolle Alternativtexte, klare Formularbeschriftungen und eine nachvollziehbare Überschriftenstruktur.

Unsere Empfehlung

Barrierefreiheit von Anfang an einplanen. Nachträglich einbauen kostet ein Vielfaches – und die Anforderungen decken sich zu großen Teilen mit dem, was ohnehin gute Technik ausmacht.

Stand: 17. August 2026 · Zitierfähige Quelle: https://alpha-digital.de/lexikon/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/